Notbetreuung in der Kindertagesstätte

Liebe Eltern unserer KiTa-Kinder, liebe Sorgeberechtigte,

am Freitag, 20. März 2020 haben uns seitens der Fachbehörden aktuelle Regelungen zur Notbetreuung erreicht. Grundsätzlich sollen Sozialkontakte zwischen Menschen so niedrig wie möglich gehalten werden. Daher wurden Schulen und Kindertagesstätten geschlossen und Kinder müssen zuhause betreut werden.

In den Fällen, in denen eine häusliche Betreuung nicht oder nur teilweise möglich ist, können Eltern und andere sorgeberechtigte Personen eine Notbetreuung in Anspruch nehmen.

Aktuell kann die Notfallbetreuung für Kinder, bei denen mindestens ein Elternteil in sogenannten „systemrelevanten Berufen“ arbeitet, bzw. berufstätige Alleinerziehende und Sorgeberechtigte, die auf eine Betreuung angewiesen sind und keinerlei andere Betreuungslösung finden (Härtefälle) in Anspruch genommen werden.

Der Anspruch auf eine Notbetreuung ist von den Eltern und Sorgeberechtigten glaubhaft zu machen, bzw. über die Formulare, die Sie sich von der Homepage der Kindertagesstätte (www.taka-tuka-land.de) herunterladen können, schriftlich nachzuweisen.

Für die Notbetreuung selbst ist zu beachten:

  • Elter oder Sorgeberechtigte dürfen die Einrichtung nicht betreten.
  • Die Kinder müssen im Eingangsbereich der Kita an das Personal übergeben werden.
  • Nach der Betreuungszeit werden die Kinder im Eingangsbereich an die Eltern übergeben.
  • Die Tagesverpflegung muss den Kindern mitgegeben werden.
  • Es dürfen maximal 10 Kinder betreut werden. Über die Aufnahme entscheidet der Träger.
  • Kinder mit erhöhtem Risiko (mit Vorerkrankungen, mit unterdrücktem Immunsystem, mit akuten Infekten) werden nicht angenommen.

Wenn Sie die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, melden Sie sich bitte telefonisch bis 09.00 Uhr bei der KiTa (Tel. 06344 3414). Sie werden gegebenenfalls zurückgerufen.

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung erklärt hier sehr deutlich: „Zum Schutz der besonders verletzlichen Personen ist es dringend erforderlich die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn eine andere Lösung nicht möglich ist.“

Soweit wir von den Fachbehörden keine anderen Regelungen erhalten, gelten die vorstehenden Bedingungen.

Wir appellieren dringend an ihre Vernunft, Solidarität und Einsicht. Aktuell steht uns als einzige Medizin gegen COVID-19 nur die freiwillige Isolation zur Verfügung. Leisten Sie damit ihren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie, es geht um Menschenleben!

Anke Werner, KiTa-Leitung
Stefan Becker, Ortsbürgermeister

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